Allgemeine Geschäftsbedingungen - COACHING
01/Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Geschäftsverkehr und das Vertragsverhältnis zwischen Kompetenzzentrum Heidberg (nachfolgend Auftragnehmer genannt) und ihren Kunden (nachfolgend Auftraggeber genannt) im Bereich Coaching, und zwar für die gesamte Dauer der Auftragsabwicklung, und werden vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung anerkannt. Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.
Die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jederzeit auf www.kompetenzzentrum-heidberg.de/agb abrufbar und können gespeichert oder ausgedruckt werden.
Die im Folgenden gewählte männliche Darstellungsform dient lediglich der Vereinfachung und der besseren Lesbarkeit; männliche und weibliche Personen sind selbstverständlich gleichermaßen gemeint. Wir bitten um Ihr Verständnis.
02/Vertragsgegenstand
Coaching-Maßnahmen können Business Coaching, individuelles Coaching, Bewerbungscoaching und Coaching für Gehaltsverhandlungen sein. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
Etwaige Übernachtungs-, Fahrt- und Verpflegungskosten werden nur geschuldet, sofern diese ausdrücklich vereinbart wurden. Es gelten die mit dem Teilnehmenden vereinbarten Coachingtermine.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es im Coaching keine Erfolgsgarantie gibt. Grundsätzlich ist Coaching immer Hilfe zur Selbsthilfe, ein Coach kann dem Klienten keine Aufgaben abnehmen oder Entscheidungen für ihn treffen. Selbiges gilt für Bewerbungscoaching: wir helfen den Klienten, aussagekräftige und maßgeschneiderte Bewerbungsunterlagen nach neuesten Standards zu erstellen und verschiedene mögliche Szenarien eines Bewerbungsgespräches zu üben, dies ist aber keine Garantie für eine erfolgreiche Bewerbung.
03/Vertragsabschluss
Jede natürliche Person, kann sich beim Kompetenzzentrum Heidberg hinsichtlich einer Coaching-Maßnahme informieren. Hierbei erhält die interessierte Person auch Informationen über etwaige Voraussetzungen, Möglichkeiten und Grenzen eines Coachings.
Das Kompetenzzentrum Heidberg unterstützt die Person bei der Suche nach der gewünschten Coaching-Maßnahme durch ein kostenloses Beratungsgespräch. Jede interessierte Person erhält nach der mündlichen Absprache ein verbindliches Angebot in Form eines vom Kompetenzzentrum Heidberg unterschriebenen Vertrages persönlich, postalisch oder per E-Mail.
Der Vertrag kommt zustande, wenn die interessierte Person das Angebot mittels einer eindeutigen Erklärung per E-Mail, persönlich oder postalisch annimmt bzw. wenn von der interessierten Person der Vertrag in unterschriebener Form beim Kompetenzzentrum Heidberg vorliegt.
Schriftliche Mitteilungen vom Kompetenzzentrum Heidberg werden an die im Vertrag genannte Adresse des Teilnehmenden gesandt. Einen Wohnortwechsel sowie Wechsel seiner Kontaktdaten hat der Teilnehmende schriftlich anzuzeigen.
04/Maßnahmeort
Maßnahmen finden i.d.R. an einem vorab vereinbarten Standort statt. Für Fahrkosten zum vereinbarten Standort stellt das Kompetenzzentrum Heidberg eine Fahrkostenpauschale von € 0,30/km in Rechnung.
Soweit einzelvertraglich vereinbart, insbesondere bei Bewerbungscoaching oder Coaching für Gehaltsverhandlungen ist eine virtuelle Teilnahme (über Zoom oder MS Teams) vom Wohnort des Teilnehmenden aus möglich.
05/Änderung der Maßnahme; Absage
Das Kompetenzzentrum Heidberg behält sich vor
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die Maßnahme bis einen Werktag vor Coachingstart räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, soweit Gründe vorliegen, die das Kompetenzzentrum Heidberg nicht zu vertreten hat. Hierzu zählen Fälle höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Brände, Unfälle, Terrorereignisse, Pandemie, Hacker-Angriffe, Streik, Stromausfall, Störungen oder Ausfall von Telekommunikationsnetzen) sowie kurzfristige Ausfälle des Coaches, die nicht durch einen anderen Coach ersetzt werden können. Soweit der Teilnehmende an dem Ersatztermin nicht teilnehmen kann, wird das Kompetenzzentrum Heidberg ihm einen weiteren Ersatztermin anbieten,
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den Durchführungsort während der Maßnahme zu ändern, soweit dies für die Teilnehmende zumutbar ist,
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Änderungen im Ablauf der Maßnahme (z.B. Ausfall oder Wechsel von Coaches) vorzunehmen,
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zwischen einer Präsenz- und einer Online-Veranstaltung zu wechseln.
Diese Änderungen berechtigen den Teilnehmenden nicht zur Minderung der vertraglichen Gebühren.
Das Kompetenzzentrum Heidberg bemüht sich, Absagen oder Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen.
06/Gebühren
Die im Coachingvertrag festgelegten Gebühren sind zu den festgelegten Fälligkeiten vom Teilnehmenden unaufgefordert durch Überweisung an die nachfolgend angegebene Bankverbindung oder per PayPal an das Kompetenzzentrum Heidberg zu entrichten. Die Zahlung der Gebühren erfolgt nach Rechnungslegung, soweit im Coachingvertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Für Bewerbungscoaching und Coaching für Gehaltsverhandlungen sind die Gebühren grundsätzlich im Voraus zu entrichten.
Kontoinhaber: Frank Sommer
Bank: Commerzbank AG
IBAN: DE22 3204 0024 0812 0867 00
BIC/Swift: COBADEFFXXX
PayPal-Account: info@kompetenzzentrum-heidberg.de
Für die rechtzeitige Zahlung der im Coachingvertrag festgelegten Gebühren ist der Teilnehmende verantwortlich. Nimmt der Teilnehmende eine fällige Gebührenzahlung nicht wie vereinbart vor, so erfolgt zunächst eine Mahnung. Zahlt er auf diese Mahnung nicht innerhalb von 14 Tagen, ist das Kompetenzzentrum Heidberg berechtigt, den Coachingvertrag ohne Einhaltung weiterer Fristen nach Maßgabe von Ziffer 8 zu kündigen. Maßgeblich ist der Eingang des Betrages beim Kompetenzzentrum Heidberg. Für rückständige Gebühren sind Verzugszinsen zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
07/Widerruf
Wenn Sie Verbraucher sind und einen Vertrag mit dem Kompetenzzentrum Heidberg online, per E-Mail, postalisch oder telefonisch abgeschlossen haben, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das im Folgenden informiert wird.
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Kompetenzzentrum Heidberg, Talstraße 3, 51580 Reichshof-Heidberg, Telefon: +49 2297 9799977, E-Mail: info@kompetenzzentrum-heidberg.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular (https://www. kompetenzzentrum-heidberg.de/widerrufsformular/) verwenden, welches jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
08/Rücktritt und Kündigung
Rücktritt und Kündigung durch den Teilnehmenden
Rücktritte und Kündigungen des Teilnehmenden bedürfen immer der Textform. Das Fernbleiben vom Coaching gilt nicht als Kündigung.
Ein Rücktritt von Coachingverträgen kann bis spätestens drei Werktage vor dem ersten vereinbarten Coachingtermin erfolgen. Für den Teilnehmenden ist in diesem Fall der Rücktritt gebührenfrei. Bei wichtigen Gründen kann der Teilnehmende mit mindestens drei Werktagen Vorlauf zum vereinbarten Termin einen Ersatztermin erbitten. Vom Teilnehmenden nicht wahrgenommene Termine führen zu einer Berechnung des vereinbarten Coaching-Honorars.
Bei Bewerbungscoachings ist nach Eingang der Zahlung ein Rücktritt nur möglich, sofern auch ein Übungsgespräch vereinbart wurde. In diesem Fall werden die Kosten für die Analyse und Überarbeitung der Bewerbungsunterlagen berechnet. Ein Rücktrittsrecht hiervon ist ausgeschlossen.
Unberührt bleibt das gesetzliche Recht des Teilnehmenden zur außerordentlichen Kündigung mit Begründung. Im Falle einer Kündigung durch den Teilnehmenden werden bereits fällige Gebühren nicht zurückerstattet.
Rücktritt und Kündigung durch das Kompetenzzentrum Heidberg
Rücktritte und Kündigungen durch das Kompetenzzentrum Heidberg bedürfen immer der Schriftform. In Fällen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Brände, Unfälle, Terrorereignisse, Pandemie, Streik, Stromausfall, Störungen oder Ausfall von Telekommunikationsnetzen, Hacker-Angriffe) ist das Kompetenzzentrum Heidberg berechtigt, die Maßnahme abzusagen. Etwaige Ansprüche des Teilnehmenden über die gesetzlichen Ansprüche aus dem gesetzlichen Rückgewährschuldverhältnis hinaus sind ausgeschlossen.
Das Kompetenzzentrum Heidberg kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Tatsachen, die an sich einen solchen wichtigen Grund darstellen können, sind u.a.:
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unrichtige Angaben zur Person,
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gravierender Verstoß des Teilnehmenden gegen Pflichten aus dem Vertrag,
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wiederholte Verstöße gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen trotz Aufforderung, die Verstöße zu unterlassen,
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bei Gebührenrückständen nach Maßgabe der Ziffer 6,
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wiederholte Störungen des Coachings innerhalb der Maßnahmen trotz Aufforderung, die Störung zu unterlassen.
Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund durch das Kompetenzzentrum Heidberg werden bereits fällige Gebühren nicht zurückerstattet.
